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Heilpraktiker sind in der Wahl der Therapiemethoden unabhängig – anders als z. B. Ärzte, die ihre psychotherapeutische Behandlung über das kassenärztliche Vergütungssystem abrechnen wollen. Eine von Heilpraktikern angewandte Therapiemethode muss nicht zwingend wissenschaftlich anerkannt sein. Die Therapiefreiheit der Heilpraktiker beinhaltet die Sorgfaltspflicht, dass der Heilpraktiker die Grenzen der angewandten Methoden kennt.
Wichtiger Hinweis zum Thema Heilversprechen